Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein ?

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen (Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben) und weder von der Agentur für Arbeit noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wozu dient der Gutschein ?

Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten. Aus dem erforderlichen schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt sind höchstens 2000,00 € (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Wenn der private Vermittler Ihnen eine Arbeitstelle vermittelt, wird Ihm die Vermittlungsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat.

Welchen Wert hat der Gutschein und wie lange ist er gültig ?

Der Vermittlungsgutschein wird einheitlich in Höhe von 2000,00 € ausgestellt. In diesem Betrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Gutschein ist drei Monate gültig. Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Voraussetzungen für die Anstellung noch erfüllt sind. Ein Gutschein wird nicht ungültig, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt.

Wo bekomme ich den Gutschein ?

Den Gutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.

Unter welchen Voraussetzungen wird der Gutschein ausgezahlt ?

Der Gutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Gutscheins vermittelt in

- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland

- mit einer Dauer von mindestens drei Monaten

- bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahren vor   der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate beschäftigt waren

(Diese Voraussetzung entfällt im falle einer befristeten Beschäftigung, wenn Sie schwerbehindert und aufgrund Ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind)

Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate in Höhe von 1000,00 € wird nach einer sechswöchigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt und der Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Hat der Vermittler Ihnen lediglich eine Beschäftigung mit einer Dauer von drei bis unter sechs Monaten vermittelt, erhält er nur einmalig 1000,00 €.

Kann ich auch ohne Vermittlungsgutschein einen privaten Vermittler einschalten ?

Selbstverständlich kann jede und jeder Arbeitsuchende einen privaten Vermittler in Anspruch nehmen.